Sonderrubrik
/ Bildungsurlaub
Die Bildungswoche (5 Tage à 6 Ustd. mit Pausen) erfüllt die Voraussetzungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) des Landes NRW und wird auf Antrag als Bildungsurlaub anerkannt. Eine Bescheinigung für den Arbeitgeber stellt die VHS auf Wunsch aus.
