Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) regelt den Bildungsurlaub. Tariflich Beschäftigte werden bis zu 5 Tage im Jahr für berufliche und/oder politische Weiterbildung bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt. Der Anspruch von 2 Kalenderjahren kann zusammengefasst werden. Ein Anrecht auf Bildungsurlaub haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mindestens seit sechs Monaten in einem Betrieb beschäftigt sind. Der Rechtsanspruch gilt aber nur in Betrieben mit mehr als neun Beschäftigten. Der Arbeitgeber muss dem Antrag auf Bildungsurlaub zustimmen, der spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich eingereicht wird, wenn keine zwingenden dienstlichen Gründe dem entgegenstehen. Eine Ablehnung seitens des Arbeitgebers kann in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Reagiert der Arbeitgeber nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt der Antrag als genehmigt. Um eine Freistellung mit Entgeltfortzahlung nach dem AWbG zu erhalten, muss die Veranstaltung mindestens mittelbar der beruflichen und/ oder der politischen Fortbildung dienen, in der Regel an mindestens fünf, in Ausnahmefällen an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen mit mindestens 6 Unterrichtsstunden am Tag stattfinden, von einem anerkannten Weiterbildungsträger durchgeführt werden.
Zum Verfahren:
1. Anmeldung beim Veranstalter
2. Anmeldebestätigung
3. frühzeitige schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber, mindestens 6 Wochen vor Beginn
4. Freistellung durch den Arbeitgeber
5. Teilnahmebescheinigung an den Arbeitgeber.
Die vhs Stolberg ist ein zertifizierter und von der Bezirksregierung Köln nach AWbG anerkannter Weiterbildungsträger. Die Bildungsurlaube nach AWbG sind entsprechend im Programmheft gekennzeichnet.
Wichtig: An Veranstaltungen, die als Bildungsurlaub gekennzeichnet sind, können selbstverständlich auch Nichtberufstätige teilnehmen.
Weitere detaillierte Informationen über den Bildungsurlaub NRW erhalten Sie unter: www.bildungsurlaub.de
Dort finden Sie u.a. auch den Leitfaden "Der Weg zum Bildungsurlaub" und das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW.